Erläuterungen zur Liste der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus in Krefeld (unter Einschluss der Jüdinnen und Juden aus Hüls)
Die Liste der Opfer und der untenstehende erläuternde Text stehen hier zum Download bereit. |
In die Liste der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus aufgenommen wurden alle Krefelder Jüdinnen und Juden, die nach 1945 für verschollen oder tot erklärt wurden. Das gleiche gilt für Juden, die in Anstalten, Gefängnissen oder Lagern gestorben sind oder Selbstmord begangen haben. Die Liste basiert auf der Auswertung der Meldekartei der Stadt Krefeld. Berücksichtigt wurden alle Personen, die auf den Meldekarten als Juden gekennzeichnet waren und die in der Zeit von 1933 bis 1944 mindestens zwölf Monate in Krefeld gewohnt haben. Für die Hülser Juden ist die im Heimatbuch des Kreises Viersen abgedruckte Einwohnerliste benutzt worden. Weitere Angaben entstammen den Akten der ehemaligen Gestapo-Stellen in Krefeld und in Düsseldorf. Informationen über die Deportationen aus Düsseldorf beruhen auf Angaben des Internationalen Suchdienstes in Arolsen, waren aber nicht überprüfbar. Das in Arolsen liegende Material war auch der NS-Dokumentationsstelle leider nicht zugänglich.
Die Gedenkbücher der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Köln und der Stadt Mönchengladbach lieferten ergänzende Angaben. Weitere Informationen stammen aus Rückmeldungen zu der bereits in den Krefelder Studien veröffentlichten Einwohnerliste und aus Gesprächen mit Überlebenden. Im Staatlichen Zentralarchiv in Prag befinden sich die Deportationslisten nach und von Theresienstadt, in der Gedenkstätte Theresienstadt ferner die Tagesbefehle der Ghettoverwaltung, die bis zum Herbst 1942 die Namen der in Theresienstadt Verstorbenen enthalten. Auch diese Angaben haben Eingang in die Liste gefunden. Darüber hinaus ist ein vollständiger Abgleich mit den Sterbebüchern des Konzentrationslagers Auschwitz und zum Teil auch mit der Kartei des ehemaligen Lagers durchgeführt worden. Diese Unterlagen befinden sich heute im Archiv der Gedenkstätte Auschwitz. Namenslisten der Emigranten in die Niederlande, Belgien und Frankreich konnten bislang nur teilweise beschafft werden. Deshalb konnten die Lebensdaten von ehemaligen Krefelder Juden, die aus diesen Ländern deportiert wurden, bislang nicht vollständig berücksichtigt werden.
Methodische Hinweise
Die Bemühungen um ein vollständiges Verzeichnis stießen immer wieder an unüberwindbare Grenzen. Die Nennung aller jüdischen Opfer des Nationalsozialismus wird auch für die Stadt Krefeld niemals möglich sein können. Dies hat mehrere Gründe:
1) Aufenthaltsdauer laut amtlicher Meldung
Ein Teil der in der Meldekartei verzeichneten Personen war nur kurze Zeit in Krefeld amtlich gemeldet. Um das Schicksal dieser Gruppe aufzuklären, wären in jedem Einzelfall umfangreiche Recherchen notwendig. Ob die Fluktuation der jüdischen Bevölkerung überdurchschnittlich groß war, ließe sich nur im Vergleich zu der Gesamtbevölkerung ermitteln. Es gibt Hinweise darauf, dass Juden aus kleineren Städten in Großstädte umzogen, um weniger exponiert zu sein, oder aber die Adresse wechselten, um Nachforschungen zu erschweren. Die Namen dieser "Durchreisenden" sind in der Liste nur enthalten, wenn sie sich länger als zwölf Monate in Krefeld aufgehalten haben und ihr Name in einem der angegebenen Gedenkbücher verzeichnet ist.
2) Emigration
Eine erhebliche Anzahl der westdeutschen Juden war vor der Verfolgung in die benachbarten Niederlande sowie nach Belgien oder Nordfrankreich geflohen, wo sie 1940 von den deutschen Truppen wieder eingeholt wurden. Die Krefelder Meldekartei vermerkt hier nur die Tatsache der Emigration. Ob den Flüchtlingen die Weiterreise in ein sicheres Land gelang, lässt sich aus den einschlägigen Krefelder und den Düsseldorfer Akten nur im Ausnahmefall entnehmen. Die Namen von Emigranten, die wieder in die Gewalt der deutschen Behörden gerieten, konnten bislang nur aufgenommen werden, wenn sie in den Deportationslisten verzeichnet wurden, in der Kartei des Lagers Auschwitz stehen oder Informationen über ihr Schicksal aus Briefen, Gesprächen oder Interviews vorliegen.
3) Polnische Staatsangehörige und Staatenlose
Polnische Staatsbürger oder Staatenlose, die aus Osteuropa stammten, wurden spätestens 1938 abgeschoben. Darunter befanden sich auch Krefelder Jüdinnen und Juden, deren Familien seit ein oder zwei Generationen in Krefeld gelebt hatten. Über ihr Schicksal nach der Ausweisung oder Deportation lassen sich nur Vermutungen anstellen. Es ist allerdings anzunehmen, daß nur ein geringer Teil dieses Personenkreises überlebt hat. Namen von Opfern konnten bislang nicht ermittelt werden.
4) Deportierte
Die Deportationen nach Lodz (Oktober 1941), Riga (Dezember 1941) und Theresienstadt (ab 1942) führten zunächst in Ghettos und Lager, die keine reinen Vernichtungslager waren. Als "arbeitsfähig" eingestufte Deportierte hatten trotz der unsäglichen Bedingungen eine gewisse, wenn auch zumeist befristete Überlebenschance. Bei der Zusammenstellung der vorliegenden Liste wurden folgende Annahmen getroffen: für Personen, die 1941 noch keine fünfzehn Jahre alt (Geburtsjahrgang 1926 oder jünger) waren, dürfte die Möglichkeit eines jahrelangen Überlebens aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen in der Regel nicht gegeben gewesen sein; Entsprechendes gilt für Personen, die die Fünfzig bereits überschritten hatten (Geburtsjahrgang 1891 oder älter). Auch bei den mittleren Jahrgängen ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Menschen umgekommen ist. Sie wurden jedoch nur in die Liste aufgenommen, wenn sie von Gerichten für tot erklärt wurden oder offiziell als verschollen gelten.
Das Ghetto von Izbica im damaligen Distrikt Lublin (Generalgouvernement) diente als Warteraum für die unter dem Namen "Aktion Reinhardt" bekanntgewordene Ermordung der polnischen Juden, die insbesondere in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka stattfand. Allerdings waren im Frühsommer 1942 auch mindestens zwei Transporte mit deutschen Juden aus dem Rheinland nach Izbica gegangen; unter diesen befanden sich mindestens einhundert Juden aus Krefeld. Ferner gelangten im selben Jahr mehrere Transporte aus Theresienstadt in das polnische Landstädtchen. Da es keine Überlebenden des Durchgangsghettos von Izbica gibt - sie wurden sämtlich in Belzec und Sobibor vergast -, sind alle nach Izbica Deportierten in die Liste der Opfer aufgenommen worden.
5) Anstaltsinsassen
Die meisten Juden, von denen Todesmeldungen aus Haftanstalten oder Lagern vorliegen, haben sich dort auf Grund der nationalsozialistischen Verfolgung befunden. Deswegen sind die betreffenden Namen grundsätzlich in die Opferliste aufgenommen worden. Bei Todesfällen in Krankenhäusern und Altenheimen ist davon ausgegangen worden, dass es sich in der Regel um einen natürlichen Tod gehandelt hat. Das letzte jüdische Altersheim der Rheinprovinz in Bendorf-Sayn wurde 1942 aufgelöst, die Alten ermordet. Ihre Namen sind aufgeführt. Einige wenige jüdische Frauen und Männer waren in Heil- und Pflegeanstalten des Rheinlandes untergebracht. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass sie Opfer des Krankenmordes im Rahmen der "Euthanasie" wurden.
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