Behinderte Menschen wurden in der auf die Züchtung des nordisch-arischen Übermenschen abzielenden NS-Ideologie als minderwertig und nutzlos eingestuft. Der darwinistische Grundsatz, dass nur der Stärkste überlebt, hielt Einzug in die offizielle Gesundheits- und Sozialpolitik. Ein erster Schritt dazu war das "Gesetz über die Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933, das die als "minderwertig" oder "unwert" Gekennzeichneten ihres Rechts auf Fortpflanzung beraubte, um "Entartung und Niedergang von Volk und Rasse" zu verhindern. Menschen, bei denen folgende Krankheitsbilder auftraten, sollten zwangssterilisiert werden: Menschen mit "1. angeborenem Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8. schwerer erblicher körperlicher Missbildung" (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, §1). Hinzu kamen Menschen, die an schwerem Alkoholismus litten.

Auszug aus dem "Erbgesundheitsgesetz" vom 14. Juli 1933
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Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Dortmund zur Sterilisierung von Elfriede S.
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Bei einem Verfahren vor den neu geschaffenen Erbgesundheitsgerichtshöfen, das auf Antrag des Gesundheitsamtes oft ohne Wissen oder gar Einverständnis der Betroffenen eingeleitet wurde, entschied ein Gremium aus Ärzten und Juristen anhand von Gutachten oftmals renommierter Wissenschaftler, aufgrund von Erbtafeln und Zeugenaussagen über die Fortpflanzungswürdigkeit des Delinquenten. Wurde die Sterilisation beschlossen, wurde der Eingriff in Dortmund zumeist in den Städtischen Krankenanstalten oder der Provinzialheilanstalt Aplerbeck vorgenommen. Im gesamten Reichsgebiet waren davon ca. 400.000 Menschen, im Bereich des Erbgesundheitsgerichts Dortmund allein 3.500 Personen betroffen. Die Verantwortlichen wurden zum Großteil niemals zur Rechenschaft gezogen.
Diese Sterilisationspraxis mündete direkt in die planmäßige Ermordung von Behinderten und psychisch Kranken, die sogenannte "Euthanasie". Der Wert eines Behinderten für die Allgemeinheit wurde in einer Kosten-Nutzenrechnung festgelegt und zur Grundlage seines Schicksals bestimmt. Auch dies war schon lange zuvor von ordentlichen Professoren vorgedacht worden. Wer als nutzlos galt, geriet in die Räder der Vernichtungsmaschinerie: Kinder, mindestens 5.000 an der Zahl, wurden ab Sommer 1939 in "Kinderfachabteilungen" durch Medikamente oder Nahrungsentzug getötet. Die Provinzialheilanstalt Dortmund-Aplerbeck, heute Westfälisches Klinikum für Psychiatrie, verfügte über eine solche Abteilung.

Postkartenansicht der Provinzialheilanstalt Aplerbeck in den 1920er Jahren
Seit Kriegsbeginn wurde die Massenvernichtung "lebensunwerten Lebens" von der Tarnorganisation "T4" organisiert, deren Angehörige die gesammelten Erfahrungen später zur Durchführung der Vergasungen in den Vernichtungslagern nutzten. Nachdem die Patienten in den Heilanstalten erfasst und begutachtet worden waren, lieferte man sie, meist über eine Zwischenstationen, in die zentralen Tötungsanstalten ein, wo sie vergast wurden. Dortmunder Anstaltsbewohner kamen meistens über den Umweg Weilmünster in die hessische Anstalt Hadamar.

Heimliche Aufnahme der Tötungsanstalt Hadamar mit rauchendem Krematoriumsschornstein, Sommer 1941
Trotz der Proteste der Bevölkerung im August 1941 wurde das Euthanasieprogramm verdeckt fortgeführt. Insgesamt wurden während des Zweiten Weltkriegs 661 Patienten aus der Provinzialheilanstalt Aplerbeck verlegt, davon starben bis Kriegsende 401 Personen, darunter auch zahlreiche Dortmunder Bürger. Sie wurden vorsätzlich durch Gas, Medikamente und systematischen Nahrungsentzug getötet oder fielen den erbärmlichen Lebensbedingungen, unter denen Anstaltsinsassen besonders zu leiden hatten, zum Opfer.

Übersicht der Patiententransporte
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Rund 200.000 Menschen fielen dieser bürokratisch organisierten Aktion zum Opfer, bei der die Angehörigen der Medizinal-, Sozial- und Justizverwaltung auf dem Dienstweg töteten. Die Täter machten auch nach dem Krieg weiter Karriere: Der Arzt, der die "Kinderfachabteilung" in Aplerbeck betreut hatte, stieg zum Obermedizinalrat auf. Bei seiner Verabschiedung im Jahre 1968 wurden besonders seine Leistungen während der Kriegszeit hervorgehoben. |