Dortmund - Mahn- und Gedenkstätte Steinwache
Ein Opfer der "Euthanasie"-Morde
- Hans Paul Frank
Hans Paul Frank vor der Wohnbaracke der Obdachlosensiedlung in Dortmund-Bodelschwingh, Sommer 1938
Hans Paul Frank vor der Wohnbaracke
der Obdachlosensiedlung in Dortmund-Bodelschwingh, Sommer 1938
Hans Paul Frank, geboren 1925, war infolge einer Kopfverletzung, die er im Alter von einem Jahr bei einem Unfall erlitten hatte, geistig behindert. Trotz dieser Entwicklungsstörung war er in seinem Umfeld gut integriert, die Familie pflegte und unterstützte ihn.

Im Laufe der nationalsozialistischen Herrschaft wurden die Lebensverhältnisse der Familie immer schwieriger. Der Vater, ein jüdischer Lehrer, der bereits 1920 zum katholischen Glauben konvertiert war, unterlag mit seinen Kindern der rassischen Verfolgung. Die Bedrohung durch die Nationalsozialisten und damit eine ungewisse Zukunft, häufige Wohnungswechsel und das Leben in Obdachlosensiedlungen, bildeten eine starke Belastung für die Familie. Unter diesen Bedingungen erschien die Einweisung von Hans Paul Frank in eine Pflegeeinrichtung ratsam. Anfang 1941 wurde er in der Provinzialheilanstalt Niedermarsberg aufgenommen. Dort lebte er sich gut ein und war als Gärtner tätig.

Mitteilung der Heilanstalt Weilmünster vom 7. August 1941
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Mitteilung der Heilanstalt Weilmünster vom 7. August 1941 an Frau Frank über die Verlegung ihres Sohnes. In diesen routinemäßigen Schreiben, die grundsätzlich erst nach dem Abtransport verschickt wurden, blieb das Ziel der "Verlegung" stets unbekannt. Die Angehörigen wurden über das weitere Schicksal der Patienten im Unklaren gelassen. Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung an Frau Frank war ihr Sohn Hans Paul bereits tot.

Ohne Rücksicht auf seine Arbeitsfähigkeit wurde er im Juni 1941 auf eine Verlegungsliste gesetzt und in das Vernichtungsprogramm mit einbezogen. Nach den damaligen nationalsozialistischen Rassenvorstellungen galt er als "Halbjude" und war damit zur Ermordung vorgesehen. Über die Zwischenanstalt Weilmünster wurde er nach Hadamar transportiert und dort Anfang August 1941 vergast.

Mitteilung der Heilanstalt Hadamar an die Angehörigen
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Mitteilung der Heilanstalt Hadamar an die Angehörigen des Patienten Hans Paul Frank über dessen "unerwarteten Tod", August 1941. Diese sogenannten "Trostbriefe" wurden von der in jeder Tötungsanstalt eingerichteten "Trostbriefabteilung" erstellt. Es handelte sich um standardisierte Schreiben, in die lediglich Namen und Todesursache eingesetzt werden mussten. Bei der Unterschrift benutzten die jeweiligen Ärzte weisungsgemäß einen falschen Namen. Ebenso falsch war die angegebene Todesart und häufig auch der Sterbetag. Auch in diesem Dokument wurde eine falsche Todesursache angegeben. Hans Paul Frank hatte Zeit seines kurzen Lebens nie unter epileptischen Anfällen gelitten.

Antwortschreiben der Anstaltsleitung Hadamar vom 27. August 1941 auf den Beschwerdebrief von Frau Frank
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Antwortschreiben der Anstaltsleitung Hadamar vom 27. August 1941 auf den Beschwerdebrief von Frau Frank
Frau Frank hatte im von der Anstalt übersandten Nachlass ihres Sohnes Kleidungsstücke vermisst, mahnte diese bei der Anstalt Hadamar mit deutlichen Worten an und griff unter dem Eindruck von Trauer und ohnmächtiger Wut über den Tod des Sohnes die Anstaltsleitung an: "...Über die sogenannten Todesfälle bin ich genau unterrichtet. Als Sie wussten, dass ich meinen Sohn holen würde, haben Sie den Tod beschleunigt. Die Nachricht über die gesunde Ankunft meines Sohnes in Ihrer Anstalt und die Nachricht über seinen Tod an einer Krankheit, die mein Sohn niemals gehabt hat, kamen mit gleicher Post an. Soviel kann jeder Mensch sich zusammenreimen. (...) Sie sollen wenigstens wissen, dass wir im Bilde sind." In einem Antwortschreiben unterstrich die Anstaltsleitung mit drohendem Ton unmissverständlich die Aufforderung an die Angehörigen, die Dinge ruhen zu lassen.


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